Herzlich Willkommen


Schön, dass Sie den Weg auf unsere Seite gefunden haben!

Unsere Beratungsphilosophie ist es, unseren Kunden existenzbedrohende Risiken aufzuzeigen und sie davor zu schützen. Gemeinsam mit unseren Kunden analysieren wir die verschiedenen Angebote des Versicherungsmarktes und empfehlen die zu ihnen passenden Produkte.

Auf unserer Homepage möchten wir Sie über unser Unternehmen und unsere Tätigkeit als Ver­sicherungs­makler informieren.

Wir wün­schen Ihnen einen informativen Aufenthalt!


Ihre GKH


Darum sind wir Teil einer starken Gemeinschaft – VEMA e.G.

Wir sind Genossenschaftsmitglied der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG.

Die Vema eG ist eine Genossenschaft, die von Ver­sicherungs­maklern für Ver­sicherungs­makler gegründet wurde mit dem Ziel, gemeinsame Interessen zu bündeln und damit Mehrwerte für Makler und deren Kunden zu schaffen.

Im Rahmen unserer Mitgliedschaft in der Vema eG profitieren Sie als Kunde durch unseren Zugriff auf besonders hochwertige Deckungskonzepte mit diversen Alleinstellungsmerkmalen.

Weiterhin bietet uns unsere Mitgliedschaft ein vielfältiges Weiterbildungsangebot, durch das wir unser Fachwissen ständig erweitern können, um für unsere Kunden stets auf dem Laufenden zu bleiben, wenn es um rechtliche Neuerungen oder spannende Produkteinführungen am Versicherungsmarkt geht.


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Rechtsschutz richtig planen

Verkehrunfälle mit teuren Schäden, Streit mit dem Vermieter, Kündigung durch den Chef: Rechtsstreitigkeiten sind oft nicht zu vermeiden. Das kostet Nerven. Mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann man dafür sorgen, dass es nicht auch noch viel Geld kostet. Im Ernstfall übernimmt der Rechtsschutzversicherer Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss ? der Versicherer zahlt unabhängig davon, ob man gewinnt oder unterliegt und ob man Kläger oder Beklagter ist. Nach Rücksprache wird die anwaltliche Beratung schon erstattet, wenn es noch gar nicht zum Rechtsstreit gekommen ist. Mitversichert sind auch die Kosten für vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, die viele Bundesländer bei geringen Streitwerten mittlerweile vorsehen, um ihre Gerichte zu entlasten. Wer Hilfe braucht, kann sich von seinem Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt in seinem Umkreis vermitteln lassen. Der Versicherungsschutz gilt auch für Ehepartner und minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann sogar ein nichtehelicher Lebenspartner ohne Mehrkosten in den Vertrag aufgenommen werden. Im Basisrechtsschutz sollte ein Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz enthalten sein, denn nur so sind die weitaus häufigsten Anlässe für Streitigkeiten vor deutschen Gerichten mitversichert. Daneben sollte man sein Rechtsschutzpaket nach persönlicher Risikolage schnüren. Je nach Tarif kann man verschiedene Leistungsbausteine mitver­sichern: Mietrechtliche Auseinandersetzungen, Verfahren vor Finanzgerichten in Steuersachen, Streitigkeiten um Kaufverträge, Rechtsschutz vor Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und auch die anwaltliche Beratung in erb- und familienrechtlichen Fragen. Vor dem Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung sollte man sich ausführlich beraten lassen.




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